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Über meine Abneigung gegen das Internetsperren-Gesetz hab ich ja schon geschrieben. Jetzt ist das Gesetz durch – und einigen ist selbst das noch nicht genug.
Ich habe mich zwar nicht an den Straßenprotesten beteiligt (dazu zu einem späteren Zeitpunkt mehr, aber es hat ähnliche Gründe wie Lukas’ Abneigung gegen Demonstrationen), aber ich habe mein bestes versucht, möglichst viele Menschen in meinem Umfeld von der Unsinnigkeit und der Gefahr dieses Gesetzes zu überzeugen. Leider bin ich bei den meisten nur auf Kopfschütteln gestoßen. Bei Menschen in der Generation meiner Eltern hat mich das nicht gewundert – zu unwichtig ist für sie das Internet. Dass aber selbst in meiner Generation manche bedingungslos dieses Gesetz unterstützen, hat mich dann doch schockiert.

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Ach ja, nicht wenige von denen, mit denen ich geredet habe, sind Juso- bzw. SPD-Mitglieder. Womit meine Hoffnung, jemals diese Partei wieder wählen zu können, noch weiter geschmälert wird. Wenn schon der Parteinachwuchs nichts von modernen Medien versteht, wieso sollten das dann die “Großen”?
Es besteht noch die Chance, dass das Gesetz vom BVerfG einkassiert wird. Das ist gar nicht einmal unwahrscheinlich, schließlich wird die Gewaltenteilung teilweise aufgehoben. Und es ist noch nicht einmal klar, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für dieses Gesetz hat. Aber bis dort eine Entscheidung getroffen ist, ist die Infrastruktur für tiefgreifende Zensur gegeben. Heute ist es nur Kinderpornographie, später dann vielleicht Gewaltspiele und irgendwann jede Meinung, die von der der Regierung abweicht. Überprüfen kann ich das keiner – die Sperrliste ist nicht öffentlich einsehbar, das BKA entscheidet, wer draufsteht.
Vielleicht wandere ich doch aus.
“Heute wird der letzte Tag sein, an dem ich an die freiheitliche Grundordnung, mit der ich aufgewachsen bin, glauben kann. Und es gibt weniges, was mich so sehr erschreckt wie dieser Gedanke.”
(Anke Gröner, 18. Juni 2009)
Und für alle, die immer noch nicht verstehen, was dieses Gesetz bewirken würde, selbst, wenn man den Verantwortlichen nur Inkompetenz, nicht aber Bösartigkeit unterstellen würde:

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